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E-Rechnung im Verein

Nicht mehr lange hin, denn ab Januar 2025 kommt die E-Rechnung und Begriffe wie ZUGFeRD oder X-Rechnung werden wichtig. Vorher, im Laufe des Dezembers 2024 werden die Funktionen zum Empfang von E-Rechnungen in Verbindung mit der elektronischen Belegablage verfügbar sein.

Aber Netxp-Verein wäre nicht Netxp-Verein, wenn wir beim Thema E-Rechnung nicht weiterdenken würden. Damit Sie mit der erhaltenen elektronischen Rechnung auch selbst etwas anfangen können, planen wir die Funktion der elektronischen Belegablage zu erweitern.

So wird es möglich sein, diese E-Rechnungen nach Eingang über eine von Ihnen festgelegte E-Mail-Adresse plus Weiterleitung direkt ins Belegarchiv zu erhalten. Die elektronische Rechnung kann dann vom System ausgelesen und wird als Vorgang im System angelegt. Somit wird Ihre Buchhaltung in Verbindung mit dem Belegarchiv vereinfacht.

Vorgang? Das wird sich auch in dem Zusammenhang ändern. Künftig werden alle Zahlungsverkehrsposten zu Vorgängen, egal ob als Massenbuchung, Eingangsrechnung oder Kontoumsatzabruf. Ist aber ganz einfach, denn die gab es bisher in ähnlicher Form schon als offene Posten. Nur dass wir diese kräftig weiterentwickelt haben, so dass der gesamte Zahlungsverlauf chronologisch nachvollziehbar wird. Mit der E-Rechnung wird der Vorgang automatisch beim Eingang der Rechnung erzeugt und Sie weisen diesen zur Zahlung an, oder aber, wenn die Zahlung bar oder per Lastschrift erfolgte, verbuchen Sie diesen nur noch.

Geht mich das Thema eRechnung schon was an? Wir sind ja nicht Umsatzsteuerpflichtig und haben noch Zeit, werden Sie sich als Vorstand oder Kassier eines Vereins vielleicht denken. Zwar gibt es Übergangsfristen und Ausnahmen für Unternehmen, als die Vereine, ob umsatzsteuerpflichtig oder nicht, in der Regel gelten. Behörden oder auch viele Firmen werden Rechnungen ab 2025 wahrscheinlich rasch nur noch als E-Rechnung versenden. Und daher sind auch Vereine verpflichtet ab Januar 2025 E-Rechnungen Ihrer Lieferanten anzunehmen und natürlich auch zu verarbeiten.

Was kommt noch? Im Laufe des ersten Halbjahres 2025 ist vorgesehen, dass die Rechnungen aus Netxp-Verein für die elektronische Rechnungsübermittlung vorbereitet sein werden. Und ohne dass großartige Anpassungen an Ihren Rechnungsvorlagen notwendig sein werden.

Infoveranstaltung: Dazu gab es bereits am 12.09.2024 einen Vortrag, der aufgezeichnet wurde - hier entlang zum Video eRechnung Pflicht im Verein ab 01.01.2025

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