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Mitgliederwerbung – Prämie für Werber

Die Mitgliederwerbung ist es auch durchaus denk- und machbar, Geld auszuzahlen. So ist es durchaus gängige Praxis bei einigen Vereinen, für geworbene Mitglieder Geld als Prämie auszubezahlen. Sollte der Werber dann das Geld an den Verein zurückzahlen, kann für diese Spende natürlich eine steuerlich wirksame Spendenquittung ausgestellt werden. Die Höhe der ausbezahlten Prämie, muss sich hier jedoch in Grenzen halten. Ein Maßstab für so eine Prämie, währe z.B. die Höhe eines Jahresbeitrags des geworbenen Mitglieds. Wenn ein Mitglied die Variante mit der Spende wählt, kostet diese Werbung dem Verein nichts.

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