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Datenübermittlung an den Arbeitgeber oder Versicherung eines Mitglieds.

Sollte der Arbeitgeber oder eine Versicherung des Mitglieds die Herausgabe von Daten fordern (z.B. ob ein krankgeschriebener Mitarbeiter Fußball gespielt hat) ist auch ein Verein zur Mithilfe verpflichtet. Die Weitergabe von Daten sollte aber hier in enger Absprache mit dem Mitglied erfolgen und sollte nicht ohne sein Wissen erfolgen.

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Vereinsverwaltung

Mit der Online-Vereinsverwaltung arbeiten beliebig viele Nutzer gleichzeitig mit EINEM zentralen Datenbestand. Die Daten sind sicher gespeichert, Nutzerrechte aufgabenbezogen zuweisbar. Auch fixe oder altersabhängige Beiträge lassen sich bequem verwalten.

TuS von 1862 Wunstorf e.V.

Der TuS Wunstorf nutzt Eure Software seit 2016 und wir sind nach wie vor begeistert! Vor allem die schnelle und kompetente Erreichbarkeit ist ein absolutes Plus, ebenso wie der freundliche Umgang miteinander. Nicht umsonst haben wir eure Software auch schon mehrfach weiterempfohlen und auch die „neuen“ Nutzer-Vereine sind begeistert. Dabei ist es egal, ob Einspartenverein oder Großverein – wie wi ...

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