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Führung eines Verarbeitungsverzeichnis

Der letzte Punkt (vor dem Resümee) gilt der Führung eines DSGVO konformen Verarbeitungsverzeichnisses. Diese gehört ebenfalls zu den Pflichten der Vereine bei der Einführung der DSGVO.

In diesem Verarbeitungsverzeichnis sollte erfasst werden, welche personenbezogenen Daten im Verein gespeichert sind. Wer für die Löschung nach Austritt verantwortlich ist, wo die Daten gespeichert sind und wer wann mit der Verarbeitung dieser Daten beauftragt wurde. Dieses Verzeichnis muss für den Grund einer Datenschutzkontrolle geführt werden, damit Kontrolleure, die nur zu Euch kommen, wenn Ihr angezeigt wurden, eine standardisierte Auskunft erhalten, um die Prüfung Eures Vereins schneller durchführen zu können.

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Mit der Online-Vereinsverwaltung arbeiten beliebig viele Nutzer gleichzeitig mit EINEM zentralen Datenbestand. Die Daten sind sicher gespeichert, Nutzerrechte aufgabenbezogen zuweisbar. Auch fixe oder altersabhängige Beiträge lassen sich bequem verwalten.

TuS von 1862 Wunstorf e.V.

Der TuS Wunstorf nutzt Eure Software seit 2016 und wir sind nach wie vor begeistert! Vor allem die schnelle und kompetente Erreichbarkeit ist ein absolutes Plus, ebenso wie der freundliche Umgang miteinander. Nicht umsonst haben wir eure Software auch schon mehrfach weiterempfohlen und auch die „neuen“ Nutzer-Vereine sind begeistert. Dabei ist es egal, ob Einspartenverein oder Großverein – wie wi ...

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