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Der Gedanke, die Datenschutzordnung in die Satzung mitaufzunehmen klingt im ersten Moment sehr verlockend, da ja die Satzung das „Gesetzbuch des Vereins“ darstellt. Die Datenschutzordnung sollte aber in keinem Fall in die Satzung aufgenommen werden, da für Satzungsänderungen immer Mitgliederversammlungen nötig sind, was dazu führen würde, das bei jeder Änderung der Datenschutzordnung, eine Mitgliederversammlung einzuberufen ist. Dies ist nicht nur Mühsam, sondern dank der Notarkosten auch relativ kostenintensiv. Es bedarf keines Hinweises in der Satzung, das im Verein eine Datenschutzordnung gilt, da diese ja nichts anderes als die Umsetzung geltenden Rechts darstellt. Es steht ja auch nicht in der Satzung, das auf dem Vereinsgelände die Straßenverkehrsordnung gilt :-)
Sollte es aus Gründen gesetzlicher Änderungen oder durch Umstrukturierung im Verein, eine Änderung der Datenschutzordnung nötig werden, kann die Vorstandschaft diese beschließen ohne eine Mitgliederversammlung einzuberufen
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Wir sind ein mittelgroßer Dortmunder Mehrspartensportverein mit aktuell ca. 600 Mitgliedern. Über viele Jahre war eine Mitgliederverwaltungssoftware als Einzelplatzversion auf dem Computer des Geschäftsführers im Einsatz. Die Erkenntnis, dass diese Software keine Lösung, sondern ein Problem darstellte, hat sich schließlich durchgesetzt. Nach kurzer Auswahlphase waren wir sehr schnell bei einer Sh ...
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