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Mit welchem Recht dürfen wir Mitgliedsdaten speichern?

Wo steht denn eigentlich geschrieben, dass ein Verein personenbezogene Daten überhaupt speichern und verarbeiten darf?
Die einfache Antwort lautet, im Vertrag. Sicher stellt Ihr Euch jetzt die Frage, in welchem Vertrag denn? Nun, die Antwort ist relativ simpel, - im Mitgliedsvertrag oder besser gesagt, im ausgefüllten Mitgliedsantrag. Dieser stellt juristisch, nichts anderes als einen Vertrag dar. Aus diesem Grund muss dieser auch alle Informationen eines Vertrags enthalten. Das ist nicht neu, sondern das galt auch schon früher, zu Zeiten des BDSG. Welche Daten Ihr im Mitgliedsantrag erheben solltet und welche nicht, werden wir morgen klären.

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Vereinsverwaltung

Mit der Online-Vereinsverwaltung arbeiten beliebig viele Nutzer gleichzeitig mit EINEM zentralen Datenbestand. Die Daten sind sicher gespeichert, Nutzerrechte aufgabenbezogen zuweisbar. Auch fixe oder altersabhängige Beiträge lassen sich bequem verwalten.

DJK Unitas Haan

Seit mehr als 15 Jahren arbeite ich ehrenamtlich für die DJK Unitas Haan und erledige die Mitgliederverwaltung sowie die Buchhaltung des Vereins, der zugehörigen Jugendspielgemeinschaft und des Fördervereins. In dieser Zeit habe ich schon mehrere Vereinsverwaltungsprogramme kennen gelernt. Seit ein paar Monaten arbeiten wir nun mit  Netxp:Verein und wir sind absolut begeistert. Das Programm ...

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