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Wieder ein Beispiel im Zweckbetrieb

Angenommen, ein Tennisverein bietet seinen Mitgliedern an, bei bezahlten professionellen Trainern ein Tennistraining buchen zu können. Die Trainer werden dabei vom Verein bezahlt. In diesem Fall ist die Art von bezahltem Training eine Einnahme im Zweckbetrieb, da auch in hier der Sport gefördert wird. Die Trainerkosten werden ebenfalls als Ausgabe im Zweckbetrieb gebucht. Gerne kann hier auch der Veein das Training bezuschussen, da im Zweckbetrieb, im Gegensatz zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, kein Überschuss erwirtschaftet werden muss.

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Netxp:Verein ist für mich die „wollmilchlegende Eiersau!“ Beruflich war ich viele Jahre Leiter einer IT-Abteilung und habe schon so manche Software kennengelernt und deren Inhalte vermittelt. Privat, in einem Mehrspartenverein (mit über 2200 Mitglieder in 11 Sparten), nutzen wir Netxp:Verein seit 2014 mit über 50 „Usern“, mit mir als einen von 2 Admins. Das Konzept und die Möglichkeiten sind g ...

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