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Mitgliederwerbung – Prämie für Werber

Die Mitgliederwerbung ist es auch durchaus denk- und machbar, Geld auszuzahlen. So ist es durchaus gängige Praxis bei einigen Vereinen, für geworbene Mitglieder Geld als Prämie auszubezahlen. Sollte der Werber dann das Geld an den Verein zurückzahlen, kann für diese Spende natürlich eine steuerlich wirksame Spendenquittung ausgestellt werden. Die Höhe der ausbezahlten Prämie, muss sich hier jedoch in Grenzen halten. Ein Maßstab für so eine Prämie, währe z.B. die Höhe eines Jahresbeitrags des geworbenen Mitglieds. Wenn ein Mitglied die Variante mit der Spende wählt, kostet diese Werbung dem Verein nichts.

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Turngemeinde Schweinfurt 1848 e.V.

Herzlichen Dank für den Vortrag für Kassenprüfer. So etwas habe ich schon lange gesucht. Zum einen werden mir die Informationen helfen, Kassenprüfer zu finden, zum anderen fand ich die Tipps für Kassenprüfer sehr hilfreich. Auch als Schatzmeister kann ich davon profitieren, weil ich weiß, worauf ich zu achten habe. Die TG Schweinfurt 1848 arbeitet seit einem Jahr mit Netxp und wir sind damit s ...

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