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Viele Kommunen verlangen zur Erteilung eines Vereinszuschusses, die namentliche Meldung von Mitgliedern, um überprüfen zu können, ob diese auch im Gebiet der fördernden Gemeinde ansässig sind. Leider ist dieses Vorgehen nicht selten in Deutschland aufzufinden. Es stellt ein Datenschutztechnisches Dilemma dar, weil der Verein nicht davon ausgehen kann, dass die Weitergabe an dieser Stelle im berechtigten Interesse des Mitglieds liegt. Bei einer Weitergabe sollte aber auch die Gemeinde darauf verpflichtet werden, die Liste nur zur Zuschuss-Überprüfung verwenden zu dürfen und nicht etwa zur Prüfung ob denn auch alle Personen wirklich bei der Gemeinde gemeldet sind. Die Weitergabe an die Gemeinde sollte aber auf alle Fälle Einzug in die Datenschutzordnung finden.
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Mit der Online-Vereinsverwaltung arbeiten beliebig viele Nutzer gleichzeitig mit EINEM zentralen Datenbestand. Die Daten sind sicher gespeichert, Nutzerrechte aufgabenbezogen zuweisbar. Auch fixe oder altersabhängige Beiträge lassen sich bequem verwalten.
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Der TuS Wunstorf nutzt Eure Software seit 2016 und wir sind nach wie vor begeistert! Vor allem die schnelle und kompetente Erreichbarkeit ist ein absolutes Plus, ebenso wie der freundliche Umgang miteinander. Nicht umsonst haben wir eure Software auch schon mehrfach weiterempfohlen und auch die „neuen“ Nutzer-Vereine sind begeistert. Dabei ist es egal, ob Einspartenverein oder Großverein – wie wi ...
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