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Welche Daten sollten im Mitgliedsantrag abgefragt werden? Das ist eine sehr wichtige Frage, bei der Gestaltung eines DSGVO konformen Mitgliedsantrags. Grundsätzlich gilt folgendes: In einem Mitgliedsantrag sollten nur Daten abgefragt werden, die der Verein unbedingt zur Erfüllung seiner Satzungsgemäßen Zwecke benötigt.
In der Vergangenheit wurde hier oft über das Ziel hinausgeschossen. Abgefragt wurden Familienstand, Religion, Faxnummer oder ähnliches. Das sind Informationen, die kein Verein benötigt. Aus diesem Grund sollten diese Informationen auch auf keinem Mitgliedsantrag mehr abgefragt werden. Diese hat übrigens noch den Vorteil, dass der Antrag schneller und übersichtlicher ausgefüllt werden kann. Bitte bedenkt auch, dass vor allem Felder wie z.B. die Religion zu der Art von Informationen gehören, für die der Gesetzgeber einen erhöhten Schutz vorsieht. Andere Beispiele für den erhöhten Datenschutz sind zusätzlich zu Religionsinformationen noch Informationen der sexuellen Neigung oder von Krankheiten. Ausnahmen bilden hier nur die Vereine, deren Satzungszweck z.B. die Bekämpfung bestimmter Krankheiten sind.
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Mit der Online-Vereinsverwaltung arbeiten beliebig viele Nutzer gleichzeitig mit EINEM zentralen Datenbestand. Die Daten sind sicher gespeichert, Nutzerrechte aufgabenbezogen zuweisbar. Auch fixe oder altersabhängige Beiträge lassen sich bequem verwalten.
Ski-Club Anzenkirchen e. V.
Im Herbst 2019 entschieden wir uns, auf das Programm Netxp:Verein umzusteigen. Vorher hatten wir in unserem Verein (knapp 500 Mitglieder, ca. 30 Übungsleiter) 3 verschiedene Programme, welche teilweise auch lokal an nur einem Rechner zu bedienen waren. Die Kassierarbeit teilen sich der 1. und der 2. Kassier. Das heißt, derjenige, der den Rechner bei sich hatte, hatte automatisch die meiste Arbeit ...
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