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Der Zweckbetrieb

Jetzt kommen wir zur vermutlich am schwersten zu begreifenden Unterteilung, dem Zweckbetrieb. Welche Einnahmen und Ausgaben werden hier gebucht oder müssen sogar hier gebucht werden. Zuerst das Wichtigste. Der Zweckbetrieb ist ertragssteuerfrei, kann aber bei Einnahmen über 22.500.-€ Umsatzsteuerpflichtig werden.

Grundsätzlich haben alle Einnahmen und Ausgaben im Zweckbetrieb einen Satzungshintergrund. Also alles was in Eurem Verein als Vereinszweck angegeben wurde und für das Ihr freigestellt wurdet findet sich im Zweckbetrieb wieder. Morgen dazu mehr

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Verein Kinderweihnachtswunsch

Ich möchte ein ganz großes Lob aussprechen. Wir sind nur ein sehr kleiner Verein und Buchungen finden bei uns eigentlich hauptsächlich nur in der Zeit von November bis Januar und im Mai wenn die Mitgliedsbeiträge eingezogen werden statt. Daher habe ich lange gezögert ein kostenpflichtiges Programm für die Vereinsverwaltung und Vereinsbuchhaltung zu erwerben, da ich die Kosten gescheut habe. Bei et ...

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