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Vereinsgründung – Steuerliche Freistellung bei Gemeinnützigkeit

Vereine sind grundsätzlich steuerpflichtig, müssen also bei wirtschaftlichen Betätigungen Steuern zahlen. Ist ein Verein aber nützlich für die Allgemeinheit, kann er eine Steuerbefreiung bis zu einer bestimmten Grenz beantragen. Welche Vereinsarten gemeinnützig sein können ist hier ersichtlich:

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html

Wenn Sie sich einem dieser 25 Punkte zugehörig fühlen, können Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt eine Freistellung beantragen. Dazu muss natürlich die Satzung, diese Gemeinnützigkeit wiederspiegeln. Aus diesem Grund sollten Sie die Satzung zur Prüfung der Gemeinnützigkeit bei Ihrem Finanzamt einreichen. Wenn dieses der Satzung zustimmt, können Sie die Gemeinnützigkeit offiziell beantragen, Sie erhalten dann vom Finanzamt einen vorläufigen Freistellungsbescheid, der nach Abgabe der ersten Steuererklärung für 3 Jahre gilt. Morgen gibt’s mehr zum Thema Steuer.

 

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