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Beispiel: Sportverein plant den Neubau und Betrieb einer Vereinsgaststätte
In diesem Fall ist erst einmal zu klären, woher das Geld für den Neubau stammt. Grund dafür ist das Verbot, Geld aus dem ideellen Bereich (Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse) zu verwenden. Hier gibt es also 2 Möglichkeiten. Entweder der Verein hatte bereits einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der, sagen wir mal, auf 10 Jahre soviel Überschuss erwirtschaftet hat, um das Lokal bauen zu können oder das Geld wird als Darlehen von der Bank aufgenommen. Aber Achtung, hier dürfte nicht mal das Vereinsvermögen (wieder aus dem ideellen Bereich) als Sicherheit eingebracht werden.
Wenn dieses Lokal dann gebaut wird, kann der Verein die Finanzen weiter planen.
Um beispielsweise die Vorsteuer zu sparen, kann der Verein auf eine freiwillige Umsatzsteuerpflicht votieren. Wenn dies in Anspruch genommen wird, bleibt der Verein im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb für mindestens 10 Jahre umsatzsteuerpflichtig, auch wenn dieser Betrieb jährlich unter 22.000,00 € Einnahmen liegt. Liegt er darüber, ist eine Umsatzsteuerpflicht sowieso gegeben.
Im laufenden Betrieb müssen dann alle Ausgaben und Einnahmen dieses Lokals entsprechend gebucht werden. Ein wirtschaftlicher Verlust darf nicht zustande kommen oder muss dem Finanzamt ausdrücklich erklärt werden. Kosten, die im Gesamtverein anfallen, wie Strom, Wasser, Abwasser müssen entsprechend der tatsächlichen Verursacher auf die verschiedenen Buchhaltungszweige aufgeteilt werden. Netxp-Verein bietet hierfür an, mit Buchungsmustern zu arbeiten.
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