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Zweckbetrieb bei Feuerwehrvereinen

Ein freigestellter Feuerwehrverein übernimmt die Parkplatz Überwachung für einen anderen Verein und kassiert dafür Parkgebühren von den Besuchern. Der Freistellungsgrund des Feuerwehrvereins ist die „die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung“. Parkplatzüberwachung hat also mit dem Freistellungrund nix zu tun, also wären dies hier Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Veranstaltet der Feuerwehrverein aber z.B. einen Erste Hilfe Kurs und verlangt hier Teilnehmergebühren, ist diese im Zweckbetrieb zu buchen, da ja die Unfallverhütung im Freistellungsbescheid steht.

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